KfW führt ihr Förderangebot
... für Umbaumaßnahmen fort
Für Einzelmaßnahmen wie schwellenlose Hauseingänge, Treppenlifte und Rampen, bodengleiche Duschen, Stütz- und Haltegriffe oder altersgerechte Assistenzsysteme und Smarthome-Anwendungen gibt es einen Zuschuss von 10 Prozent der förderfähigen Investitionskosten je Wohneinheit, maximal 5.000 Euro.
Eine Komplettmaßnahme, bestehend aus einem barrierereduzierten Zugang, barrierereduzierten Räumen und der Optimierung der Ausstattung kann mit 12,5 Prozent der förderfähigen Investitionskosten je Wohneinheit unterstützt werden, maximal mit 6.250 Euro.
Antragsberechtigt sind Privateigentümer, Wohnungseigentümergemeinschaften und Mieter von Wohnungen oder Einfamilienhäusern. Der Bund stellt insgesamt 75 Millionen Euro zur Verfügung. Anträge können so lange gestellt werden wie Fördermittel zur Verfügung stehen.
Der Antrag muss aber unbedingt gestellt werden, bevor eine Umbaumaßnahme in Angriff genommen wird. „Interessierte sollten sich unabhängig beraten lassen, bevor sie eine Maßnahme in Angriff nehmen und einen Antrag stellen“, empfiehlt Christiane Grüne.
In 15 Beratungsstellen in Rheinland-Pfalz bieten erfahrene Architektinnen und Architekten der Landesberatungsstelle Barrierefrei Bauen und Wohnen kostenlos kompetente Beratung an. Bei Bedarf kommen sie auch zu den Ratsuchenden nach Hause.
Terminvereinbarung ist Montag, Mittwoch und Donnerstag von 10 bis 13 Uhr unter der Rufnummer (06131) 28 48 71 oder per Mail an barrierefrei-wohnen@vz-rlp.de möglich.
Weitere Informationen finden Interessierte unter www.barrierefrei-rlp.de.
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