Planung
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Die Umsetzung barrierefreier Maßnahmen, erfordert nicht zwingend Mehrkosten beim Bauen. Wichtig ist das Wissen über Anforderungen und Bedürfnisse von Menschen, die mit Handicap ihren Alltag selbstbestimmt und eigenständig leben. Verschiedene bauliche Aspekte spielen hier eine Rolle. Diese Themen sollten Sie in die Planung einfließen lassen und auch beim Rohbau berücksichtigen.
Was bedeutet "Barrierefrei"
Bauliche Anlagen gelten als barrierefrei, wenn sie für Menschen mit Behinderung und Menschen ohne Behinderungen gleichermaßen und ohne Einschränkungen nutzbar sind. Die Norm unterscheidet zwischen dem öffentlichen Bereich und privat genutzten Wohnungen.
Im Abschnitt über Barrierefreiheit im Wohnungsbau bietet die Norm zwei verschiedene Standards, zum einen „barrierefrei nutzbare Wohnungen“ und zum
anderen den höheren Standard „barrierefrei und uneingeschränkt mit dem Rollstuhl nutzbare Wohnungen“.
Anforderungen des letzteren Standards sind in der Norm gesondert mit einem „R“ gekennzeichnet und erfüllen automatisch alle Anforderungen der Barrierefreiheit, gehen aber, was den Platzbedarf von Bewegungsflächen, die Nutzbarkeit von Bedienelementen und die Ausstattung von Sanitärräumen betrifft, darüber hinaus
KFW-Förderung
Die KfW fördert mit zinsgünstigen, langfristigen Krediten bauliche Maßnahmen in Wohngebäuden, mit denen Barrieren im Wohnungsbestand reduziert sowie der Wohnkomfort und die Sicherheit erhöht werden. Davon profitieren alle Altersgruppen: Ältere Menschen können möglichst lange in der gewohnten Umgebung verbleiben und auch Menschen mit Behinderung oder mobilitätseingeschränkten Menschen sowie Familien mit Kindern kommen diese Maßnahmen zugute. Zusätzlich bieten die Maßnahmen Schutz vor Wohnungseinbruch.
Bereits die Planungs- und Beratungskosten, die bei solchen Bauvorhaben in jedem Fall anfallen, können gefördert werden. Förderfähig sind Investitionskosten mit einem Kreditbetrag von maximal 50.000 Euro pro Wohneinheit,
bei einem effektiven Jahreszins ab 0,78 % nach aktuellem Stand der Redaktion. Für die Maßnahmen gelten technische Mindestanforderungen. Die Definition der Maßnahmen, die technischen Mindestanforderungen und eine Aufzählung der förderfähigen Maßnahmen, inklusive notwendiger Nebenarbeiten, finden Sie unter www.kfw.de/159.
Stellen Sie den Antrag auf Förderung unbedingt vor Beginn der Bauarbeiten, da Nachfinanzierungen abgeschlossener Vorhaben ausgeschlossen sind. Der Umbau für altersgerechtes Wohnen lässt sich gut mit anderen Maßnahmen kombinieren, beispielsweise mit einer energetischen Sanierung. Dafür gibt es sogar gekoppelte Förderprogramme von der KfW-Bank. Wenn Sie eine Sanierung planen, sollten Sie deshalb unbedingt eine umfassende Beratung in Anspruch nehmen.
KFW-Förderfähige Maßnahmen
- Wege zu Gebäuden und Wohnumfeldmaßnahmen
- Eingangsbereich und Wohnungszugang
- Vertikale Erschließung/Überwindung von Treppen und Stufen
- Anpassung der Raumgeometrie/Raumzuschnitt und Schwellenabbau
- Badumbau/Maßnahmen an Sanitärräumen
- Orrientierung, Kommunikation und Unterstützung im Alltag
- Gemeinschaftsräume, Mehrgenerationenwohnen
- Umbau zum „Standard Altersgerechtes Haus“
FLexibler Wohnraum
Entscheidend für die Qualität des Grundrisses einer barrierefreien Wohnung, ist die flexible Nutzbarkeit der Räume. Diese wird beispielsweise durch die Auflösung von festen Zimmerstrukturen erreicht. Vorhandene Trockenbauwände können bei Platzbedarf nachträglich entfernt werden, wodurch größere, zusammenhängende Flächen entstehen. Mithilfe variabler Trennwandsysteme sind solche Raum- und Flächenaufteilungen bei Bedarf auch (nur) temporär möglich. Wird z. B. bei einem Ehepaar eine Person pflegebedürftig, ist es wichtig, ein Zimmer zum Pflegezimmer umgestalten zu können und gleichzeitig dem Partner genügend Entfaltungsmöglichkeiten in der Wohnung zu belassen.
Aufteilung von Flächen
Heutzutage steigen vor allem in Ballungsgebieten die Wohnkosten stetig. Damit die Mieten und Kaufpreise für die breiteren Bevölkerungsschichten bezahlbar bleiben, sind deutlich kleinere Wohnungen gefragt. Demgegenüber steht der zunehmende Bedarf an altersgerechten und barrierefreien Wohnungen, die mehr Fläche benötigen.
Das scheinbare Dilemma lässt sich leicht auflösen, wenn bereits bei der Planung von neuen Wohnungen bestimmte Grundanforderungen berücksichtigt werden:
- stufenlose und schwellenfreie Zugänglichkeit und Nutzbarkeit
- Bewegungsflächen, die die Nutzung von Hilfen ermöglichen
- leicht auffindbare und erkennbare Einrichtungen und Funktionsbereiche
- Anpassungsfähigkeit und Nachrüstbarkeit von Ausstattungen
Mindestmaße für Bewegungsflächen
Die DIN 18040-2 gibt sowohl für barrierefreie Wohnungen als auch für barrierefreie R-Wohnungen Mindestmaße für Bewegungsflächen vor. Barrierefreie R-Wohnungen entsprechen in vollem Umfang den Bewegungsbedürfnissen von Menschen, die permanent auf einen Rollstuhl, d. h. in der Regel einen Elektrorollstuhl, angewiesen sind.
Im Unterschied hierzu stellt die Norm bei barrierefreien Wohnungen geringere Anforderungen an die nachzuweisenden Bewegungsflächen. Die Bewegungsflächen dürfen sich überlagern, aber nicht in ihrer Funktion eingeschränkt sein.
Barrierefreie Wohnung
Barrierefreie R-Wohnungen
Wendefläche
120 x 120 cm
150 x150 cm
Rangierbreite neben einem Bett
120 cm auf einer Seite,
90 cm auf der anderen Seite
150 cm auf einer Seite,
120 cm auf der anderen Seite
Rangierfläche von sonstigen Möbeln
90 cm
150 cm
Nutzung von Tageslicht
Bei älteren Menschen und Menschen mit Behinderung ist von einer hohen Verweildauer in der Wohnung bzw. in der Wohnanlage auszugehen. Für die Grundrissplanung bedeutet das u. a., dass auf gute Lichtverhältnisse und Ausnutzung des Tageslichts der Wohnungen geachtet werden muss.
Eine gute Tagesbelichtung verbessert die Wohnqualität für alle Bewohner, insbesondere für sehbehinderte Menschen. Die DIN 5034 enthält die Anforderungen an die Tagesbelichtung von Aufenthaltsräumen, welche sich in bestimmten Fenstermaßen niederschlagen. So sollte die Unterkante der durchsichtigen Fensterteile höchstens 95 cm und die
Oberkante mindestens 2,20 m über dem Fußboden liegen. Die Breite des durchsichtigen Teils des Fensters bzw. die Summe der Breiten aller vorhandenen Fenster muss mindestens 55 % der Breite des Wohnraums betragen.
Damit auch schwer erkrankte und im Rollstuhl sitzende Personen nach außen blicken können, verlangt die DIN 18040-2, dass mindestens ein Teil der Wohn- und Schlafraumfenster eine Durchsicht oberhalb einer maximalen Brüstungshöhe von 60 cm über Oberkante Fußbodenfläche ermöglicht. Der Kraftaufwand zum Öffnen und Schließen der Fenster sollte zudem möglichst gering sein.
Sonne tanken außerhalb der Wohnung
Aus der hohen Verweildauer der Bewohner leitet sich zudem die Empfehlung eines sonnigen Freisitzes ab. Nach DIN 18040-2 soll dieser eine Bewegungsfläche von mindestens 120 x 120 cm (bei R-Wohnungen 150 x 150 cm) aufweisen. Der Freisitz kann ein Balkon, eine Loggia oder eine Terrasse sein.
Da betagte Menschen zunehmend empfindlich auf intensive Sonneneinstrahlung reagieren, empfiehlt es sich, von vornherein einen beweglichen Sonnenschutz einzuplanen. Der Freisitz muss von der Wohnung aus stufenlos erreichbar sein, sodass er auch von Rollstuhlfahrern genutzt werden kann. Die Brüstung des Balkons sollte zumindest zum Teil so gestaltet sein, dass eine Durchsicht oberhalb einer Höhe von 60 cm gegeben ist.