Fördermaßnahmen • BÜNDER

Förderbare Maßnahmen

... welche möglichkeiten gibt es

Eine Modernisierung geht ins Geld, daher ist es umso besser, wenn Sie staatliche Förderungen beantragen können und dadurch entlastet werden. Zwei Dinge müssen Sie aber wissen: Zum einen sind nicht alle Maßnahmen förderfähig, und zum anderen muss der Antrag vor Beginn der Arbeiten gestellt und geprüft worden sein, damit Sie Anspruch auf die Förderung haben. Wir haben Ihnen nachfolgend die Bereiche aufgelistet, in denen Sie entsprechende Programme für Ihre Modernisierung finden.

Energetische Sanierung

Eine ganze Reihe von Maßnahmen, die im Rahmen einer energetischen Sanierung ergriffen werden, um den Primärenergiebedarf und Wärmeverlust zu senken, sind förderfähig. Dazu zählt die Wärmedämmung von Wänden, Dachflächen und Geschossdecken oder die Erneuerung von Fenstern, Türen, Lüftungs- oder Heizungsanlagen. Auch der Einbau digitaler Systeme zur energetischen Betriebs- und Verbrauchsoptimierung ist eine Maßnahme, die unterstützt wird. Die BEG (Bundesförderung effizienter Gebäude) bietet Modernisierern hierfür seit Juli 2021 neue Förderkredite und Zuschüsse für die Komplettsanierung zum Effizienzhaus bzw. für Einzelmaßnahmen.

Wohnflächenerweiterung

Wird mehr Platz benötigt, müssen Sie nicht gleich umziehen oder neu bauen. Oftmals haben Hausherren die Möglichkeit, den Wohnraum durch einen Anbau oder eine Aufstockung zu erweitern – und dafür Förderungen zu erhalten. Die GEG beispielsweise fördert unter Einhaltung der Vorgaben die Erweiterung der Wohnfläche mit denselben Prozentsätzen wie bei einem Neubau. Voraussetzung ist, dass die durch die Maßnahmen entstehende neue Wohneinheit den Standard eines Effizienzhauses erreicht, für sich genommen also ein energetisch einwandfreier Raum ist.
Übrigens: Teil der förderfähigen Wohnraumerweiterung sind auch Räume, die schon vorhanden sind, bisher aber nicht beheizt und ausgebaut wurden.

Barrierefreiheit

Haben Sie vor, Ihr Zuhause fürs Alter oder aufgrund von körperlichen Einschränkungen fit zu machen, können Sie sich auf attraktive Förderungen freuen. Die förderfähigen Maßnahmen umfassen die Erschließung des Außenbereichs, die barrierefreie Überwindung von Treppen und Stufen sowie Systeme, die zur barrierefreien Gebäudegestaltung beitragen. Konkret fallen der Einbau von Rampen, Treppenlifte, automatische Türöffner und der Umbau zum barrierefreien Bad darunter.

Smart Home

Immer mehr Menschen möchten smart wohnen und noch mehr Komfort in ihr Leben bringen. Gehören Sie auch dazu, haben wir gute Nachrichten: Der Staat verteilt Förderungen! Hintergrund ist, dass Smart-Home-Lösungen nicht nur das Leben bereichern, sondern auch vor Einbruch schützen und den Energieverbrauch senken. Letzterer Punkt zahlt in das Treibhausgas-Reduktionsziel der Bundesregierung ein, das bis 2030 erreicht werden soll. Intelligente Beleuchtungskonzepte, Meldeanlagen und smarte Steuerungs- und Regeltechnik für Heizungsanlagen können als förderfähige Beispiele genannt werden.

Einbruchschutz

Einbrecher scheitern an mechanischen Sicherungen. Somit sind sie der effektivste Schutz vor Eindringlingen. Gefördert wird die Neuanschaffung oder Nachrüstung einbruchhemmender Türen, Fenster und Garagentore sowie die Sicherung von Lichtschächten. Darüber hinaus gibt es auch auf Sicherheitsvorkehrungen wie Smart-Home-Systeme mit Gefahrenwarnanlage oder die klassische Alarmanlage Zuschüsse vom Staat. Auf diese Weise legen Sie Einbrechern das Handwerk.

Sonstige Förderungen

Wissen Sie, welche Förderungen Ihnen Ihr Bundesland bietet? Nein? Dann sollten Sie das vor einer Modernisierung unbedingt prüfen. Denn viele Bundesländer subventionieren die Konditionen der staatlichen Förderung durch zusätzliche landeseigene Programme. Im besten Fall können Sie auf eine Kombination aus den Förderungen vom Staat und denen Ihres Bundeslandes setzen und so einen Teil Ihrer Sanierungsmaßnahmen finanzieren. Dazu kommen die Fördermöglichkeiten, die Ihnen gegebenenfalls von Ihrer Kommune, den Herstellern, Verbänden und Institutionen für die Gebäudesanierung angeboten werden. Über 6.000 verschiedene Förderungen sind deutschlandweit abrufbar.

Individueller Sanierungsfahrplan (iSFP)

Möchten Sie nur einzelne Maßnahmen wie eine neue Dämmung oder neue Fenster umsetzen und nicht gleich das ganze Haus sanieren, lohnt sich die Energieberatung des BAFA trotzdem. Auf Wunsch kann Ihnen Ihr Energieberater nach der Erfassung des energetischen Gebäudezustands einen individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) erstellen, der ein optionaler Teil der geförderten Energieberatung ist. Im iSFP empfiehlt Ihnen der Energieberater verschiedene Sanierungsmaßnahmen. Statt eines

ausführlichen Berichts erhalten Modernisierer einen anschaulichen Überblick über die Ausgangslage und mögliche Verbesserungen. Entschließen Sie sich dazu, ausgewählte Maßnahmen aus dem iSFP umzusetzen, erhalten Sie einen Zusatzbonus von 5 %. Der Zuschuss beträgt dann nicht wie üblich die maximal möglichen 20 %, sondern beläuft sich auf 25 %.

Information • Bünder

Die Alternative: Sanierungskosten von der Steuer absetzen

Haben Sie keine Förderung beantragt, können Sie die angefallenen Kosten für bestimmte energetische Sanierungsmaßnahmen bei der Steuererklärung angeben. In Summe können – verteilt auf drei Jahre – bis zu 200.000 Euro der Sanierungskosten geltend gemacht werden. 20 % der Gesamtsumme sind absetzbar. Voraussetzung ist, dass die Maßnahmen von einem Fachunternehmen durchgeführt wurden. Als Beleg benötigen Sie eine Bescheinigung der sachgemäßen Durchführung sowie die Rechnung des beauftragten Unternehmens. Zusätzlich muss sichergestellt sein, dass die Anforderungen des GEG erfüllt sind.

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